Tipp 11: Raketen und Feuerwerke

Damit der Silvester oder Ihr Geburtstag nicht zum Albtraum wird, beachten Sie folgende Ratschläge, wenn Sie beabsichtigen, ein Feuerwerk zu veranstalten:

Die rechtlichen Grundlagen - Pyrotechnikgesetz 1974

Nach dem Gesamtsatzgewicht werden die pyrotechnischen Gegenstände für Unterhaltungszwecke eingeteilt in:

Erwerb, Verwendung

Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse III und IV dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden.

Ortsgebiet

Pyrotechnische Gegenstände ab der Klasse II dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters vorliegt; ihre Verwendung in geschlossenen Räumen ist verboten.

Kirchen, Spitäler

Alle pyrotechnischen Gegenstände dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen nicht verwendet werden.

Menschenansammlungen

Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II dürfen nicht anders als einzeln gezündet werden; pyrotechnische Gegenstände der Klassen II, III und IV dürfen innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.

(Quelle: BVS Linz, www.bvs-linz.at)